Vertragsrecht - Monsignore

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Vertragsrecht - Monsignore

Postby Satyr » Wednesday 22. June 2005, 21:22

Gesammelte Vertragsrecht-Beiträge von MonsignoreCHa:

(1)

Also, nachdem in dem anderen Thread das Thema Vertragsrecht zur Sprache kam, werde ich hier mal anfangen zu posten.

Zwischen

Vorname, Name
Künstlername
Straße / Wohnort
Telefonnummer
Geburtsdatum
vertreten durch *bei Minderjährigen*

folgend „Model“ genannt, auch wenn es sich um mehrere handelt

und dem unterzeichnenden Fotografen

wird folgender
Foto-Model-Vertrag
geschlossen:

*Bezeichnung der Parteien, meinen Namen lasse ich offen, weil ich den Vertrag auch für meinen "Künstelrnamen" verwende*


(2) Inhalt des Vertrages

Das Model steht dem Fotografen am ___________
ab ____________ (Uhrzeit)
[ ] zeitlich unbeschränkt
[ ] für _________________ Stunden

für Fotoaufnahmen zur Verfügung. Die Aufnahmen werden in _________ stattfinden. Die Aufzählung der Aufnahmeorte ist unverbindlich und kann ohne schriftliche Vereinbarung kurzfristig geändert werden.

*Location in den Vertrag aufnehmen ist eigentlich nonsense, erleichtert aber im Zweifel den Beweis*

Ein Honorar wird ausdrücklich nicht vereinbart. Gewollt ist die Vertragsbasis tfp (time for pictures / time for print). Das heißt: Anstelle des Honorars schuldet der Fotograf dem Model eine Auswahl der entstehenden Bilder. Ein Rechtsanspruch des Models leitet sich jedoch nicht ab. Auch der Fotograf stellt keine Ansprüche auf Honorar und sonstige Entlohnung seiner Arbeit.

*ich arbeite nur auf Basis tfp - kein Rechtsanspruch des Models? Falls mir die Kamera auf dem Weg nach Hause gestohlen wird (z.B. bei meinen Auslandsaufenthalte) kann mich das Model nicht an den Hörnern packen und sagen: "da steht aber laberlaberlaber" Eine "Auswahl der Bilder", damit ich die Freiheit habe, schlechte Bilder zu kicken; da werden in Kürze auch noch zwei Sätze stehen zum Thema "Auflösung" - kommt noch*

(3) Haftungsausschluss

Die Parteien sind sich darüber einig, dass Fotoaufnahmen stets subjektiven Bewertungen unterliegen. Der Fotograf kann daher nicht für einen bestimmten Erfolg, eine bestimmte Qualität oder einen bestimmten Stil der Bilder einstehen.

Entsprechend ist auch die Arbeit des Models von persönlichen Vorstellungen geprägt. Auch das Model hat keinen bestimmten Erfolg zu schulden.

*Was passiert, wenn das Model / der Fotograf mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, zum Profi rennt und den anderen auf Schadenersatz verklagt? Genau dafür habe ich die Leistungsbeschreibung sehr vage formuliert; Haftungsausschluss ist im deutschen Recht - AGB - nur schwer zu realisieren. Und - das muss klar sein - der Vertrag (Standardvertrag) ist AGB (allg. Geschäftsbedingungen)*

(4) Übertragung des Rechtes am eigenen Bild

Übertragung des Rechtes am eigenen Bild:
Das Model überträgt sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen unwiderruflich zeitlich und örtlich uneingeschränkt auf den Fotografen. Das Model gibt mit der Unterschrift zusätzlich folgende Erklärung ab:

„Ich bin darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der von mir angefertigten Fotoaufnahmen eine sogenannte Übertragung der Rechte am eigenen Bild erforderlich ist. Ich erkläre mich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung, sowie den Vertrieb der von mir angefertigten Fotoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art, Datenträger und sonstige Speichermedien einverstanden.

Der Fotograf darf die produzierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung selbst oder durch Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der übertragungs-, Träger- oder Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildbearbeitung und -verarbeitung)“ publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden. Der Fotograf oder Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, dürfen die Bilder bearbeiten. Ich übertrage dem Fotografen gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bildmaterials ohne zeitliche und örtliche Beschränkung.

Ich bin darüber informiert worden, dass die Negative beim Fotografen verbleiben und bin damit einverstanden. Ferner bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass eine Veröffentlichung der Fotoaufnahmen durch mich oder durch Dritte grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Fotografen bedarf – Copyright. Eine entsprechende Vereinbarung wurde vorig getroffen.

Soweit ein Honorar vereinbart und bezahlt wurde, sind hiermit alle Ansprüche abgegolten. Im Falle einer Veröffentlichung stelle ich keine weiteren Ansprüche, auch nicht an Dritte (Verlag, Provider, Webmaster etc.). Ein evtl. vereinbartes Honorar unterliegt der Versteuerung, worauf der Fotograf mich ausdrücklich hingewiesen hat.“

*eigentlich das Kernstück - aus meiner Sicht als Fotograf*


(5) Sonstiges

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sollte einzelne Klauseln oder Teile des Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Mündliche Nebenabreden, soweit nicht vorig zugelassen, sind keine getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Auch diese Änderungsklausel kann nur schriftlich geändert werden.

Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages.

Sonstige Vereinbarungen:

____________________________________


*was noch erwähnt werden sollte ... *

Bitte das nächste Mal alles in ein Thema und nicht in sieben (!!!) einzelne, danke!
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Postby Monsignore ChA » Sunday 26. June 2005, 17:20

Ich werde in Kürze meinen Vertrag überarbeiten und Euch gern als pdf zur Verfügung stellen.

Mich interessiert jetzt natrülich, welche Verträge IHR verwendet - insbesondere auch im pay-Bereich. Wäre schön, Rückmeldungen von Euch zu bekommen.

Falls Fragen zu meinem Text bestehen (warum so und nicht anders?), einfach posten. Ich kann keine Rechtsberatung geben. Das ist nur das, was ich im Laufe von mehreren Wochen / Monaten zusammengesucht habe.
Monsignore ChA
 

Postby Monsignore ChA » Sunday 26. June 2005, 17:25

mein abschließender Kommentar dürfte hier besser aufhoben sein.

@Satyr: könntest Du bitte den anderen Thread löschen? War vlt. wirklich etws viel.

;-)
Monsignore ChA
 


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